Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Städtischen Volkshochschule Bad Wurzach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Städtischen Volkshochschule Bad Wurzach (VHS). Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrags.
1. Erhebungsgrundsatz
Gebührenpflichtig ist, wer sich zu den Veranstaltungen der VHS Bad Wurzach anmeldet, wer an diesen teilnimmt oder sonstige Leistungen der VHS in Anspruch nimmt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann erfolgen:
- persönlich
- schriftlich per Anmeldekarte
- per Fax der Anmeldekarte
- telefonisch oder
- über die Homepage der VHS.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Kursplätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung über die Teilnahme. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Abbuchungsermächtigung gültig. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit einer Abbuchung der Teilnahmegebühr von ihrem angegebenen Konto einverstanden.
Anmeldebestätigungen werden nicht ausgegeben. Sollten bei einer Veranstaltung keine Plätze mehr frei sein oder die Veranstaltung nicht stattfinden, wird der Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Beginn von der VHS informiert. Quittung für die Bezahlung der Kursgebühr ist der Bankeinzug.
3. Gebühren und Bezahlung
Gebühren für Kurse und sonstige Veranstaltungen der VHS Bad Wurzach sind im Programm aufgeführt. Durch Anmeldung wird die VHS Bad Wurzach ermächtigt, Zahlungen von dem angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Gebühren werden nach Kursbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren von der VHS Bad Wurzach abgebucht. Entstehen durch falsche, nachträglich sich ändernde oder fehlende Angaben des Teilnehmers Buchungs- oder andere Unkosten, wie z. B. Bankgebühren, sind diese vom Teilnehmer zusätzlich zu bezahlen.
Die angemeldete Person kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit dem jeweiligen Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die VHS Bad Wurzach ist berechtigt, entstandene Bankgebühren, z. B. bei Rücklastschriften, wieder einzuziehen.
Kosten für Lehrbücher, Arbeitsmaterialien und ähnliches sind, sofern nicht im Programm angegeben, nicht in den Gebühren enthalten. Materialkosten sind vom Teilnehmer zusätzlich zu den Teilnahmegebühren zu tragen und werden i.d.R. direkt mit dem Dozenten abgerechnet.
4. Gebührenermäßigungen
Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Schwerbehinderte (ab 50% Behinderungsgrad) erhalten bei Kursen mit mehr als drei Terminen eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf die im Programm angegebene Teilnahmegebühr. Der Nachweis, z.B. Studentenausweis, muss gleichzeitig mit der Anmeldung eingehen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich! Die Ermäßigung entfällt bei Kursen für einen bestimmten Personenkreis, z. B. Kinder-/Jugendkurse.
5. Mindestteilnehmerzahl und Aufzahlung
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt i.d.R. sechs Personen je Veranstaltung. Bei geringerer Teilnehmerzahl wird der Kurs nur dann durchgeführt, wenn alle Teilnehmer zu einer Aufzahlung bereit sind. Die Höhe der Aufzahlung wird im Einzelfall von der VHS festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Statt einer Aufzahlung können sich Kurs- und VHS-Leitung mit den Teilnehmern auf eine Kürzung der Kursdauer einigen.
6. Rücktritt und Abmeldung
Die Volkshochschule kann wegen geringer Nachfrage, Ausfall der Kursleiter oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Stadt/VHS sind ausgeschlossen.
Die Teilnehmer müssen ihren Rücktritt spätestens drei Werktage vor dem ersten Kurstermin schriftlich bei der VHS erklären. Bei Sprachkursen muss die Rücktrittserklärung spätestens zwei Werktage vor dem zweiten Kurstermin bei der VHS vorliegen. Ohne fristgerechte und schriftliche Abmeldung erfolgt eine Abbuchung der Kursgebühr. Eine Begründung bei fristgerechter Abmeldung ist nicht notwendig. Fernbleiben oder Mitteilung an die Kursleiter sind nicht gültig.
Bei Rücktritt oder Abbruch wegen Krankheit kann die gezahlte Gebühr anteilsmäßig erstattet werden, wenn ein ärztliches Attest innerhalb von drei Tagen nach Abbruch vorgelegt wird. Danach verfallen alle Erstattungsansprüche.
Eine Rückzahlung der Kursgebühr wegen Änderung von Veranstaltungszeit/-ort oder wegen Wechsel des Dozenten während des Semesters ist nicht möglich.
7. Hinweise zur Hausordnung
Die Hausordnung der Unterrichtsstätten, in denen die Veranstaltungen der VHS stattfinden, ist zu beachten. In allen Veranstaltungsräumen besteht Rauchverbot.
8. Unfall und Haftung
Die Haftung der Stadt Bad Wurzach beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Besuch aller VHS-Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den Wegen zwischen Veranstaltungs- und Wohnort. Bei Kindern wird eine Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschäden gegen die VHS besteht nicht. Für Unregelmäßigkeiten, wie z. B. Ausfall von Veranstaltungen, übernimmt die VHS keine Haftung. Jeder Teilnehmer entscheidet selbstverantwortlich für sich, ob der Besuch einer Veranstaltung für ihn zumutbar ist (z. B. aus gesundheitlicher Sicht). Die VHS übernimmt diesbezüglich keine Haftung aus Versäumnissen des Teilnehmers.
9. Schlussbestimmungen
Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag. Abweichend ausgehandelte Ergebnisse sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt für abweichende und zusätzliche Vereinbarungen. Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen treten alle früheren Veröffentlichungen außer Kraft.